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Die nachfolgende Erläuterung soll besonders dem interessierten, aber kommunalpolitisch unerfahrenen Bürger helfen, den Aufbau und die Aufgaben der Gemeindevertretung zu verstehen.
Die Aufgaben der Gemeindevertretung sind im § 27 und 28 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) sowie in § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Tröndel beschrieben.
Zusammengefasst ergibt sich daraus:
Die Gemeindevertretung
legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Sie trifft alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
Sie kann Entscheidungen einem Ausschuss oder der Bürgermeisterin/ dem Bürgermeister übertragen, sofern es sich nicht um besondere, ausgeschlossene Grundsatzangelegenheiten (s. § 28 GO) handelt.
Die Gemeindevertretung ist über die Arbeiten der Ausschüsse - im Allgemeinen durch die Ausschussvorsitzenden, und über wichtige Verwaltungsangelegenheiten sowie alle Anordnungen der Aufsichtsbehörden - im Allgemeinen durch die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister - zu unterrichten.
Die Gemeindevertretung besteht aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern (Gemeindevertreterinnen und -vertretern). Die Zahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter, die Wahlzeit und das Wahlverfahren werden durch Gesetz geregelt.
Für Tröndel ergibt sich eine festgelegte Zahl von 9 Gemeindevertretern. Kommunalwahlen finden im Abstand von 5 Jahren statt.
Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte eine ehrenamtliche Bürgermeisterin/ Bürgermeister. Die Wahl bedarf der Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter.
Die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister ist für die Dauer der Wahlzeit Vorsitzende der Gemeindevertretung.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister
bereitet die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und ist für die sachliche Erledigung der Aufgaben verantwortlich.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister führt die Aufgaben durch, die der Gemeinde zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind und nach den Vorschriften der Amtsordnung nicht vom Amt wahrgenommen werden und ist dafür der Aufsichtsbehörde verantwortlich. Soweit die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister bei der Durchführung dieser Aufgaben nach Ermessen handeln kann, kann sie oder er sich von den Ausschüssen der Gemeindevertretung beraten lassen.
Sofern die Gemeinde Beschäftigte hat, ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister deren Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter
Die Sitzungen
der Gemeindevertretung sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sind spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben, wenn nicht überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
Beschlüsse der Gemeindevertretung werden, soweit nicht das Gesetz etwas anderes vorsieht, mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit zählen nur die Ja- und Neinstimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Es wird offen abgestimmt.
Aktuelle Zusammensetzung der Gemeindevertretung
seit der Kommunalwahl 2018:
CDU: 3 Sitze
Volker Schütte-Felsche
Henrike Schurse
Christian Röschmann
SPD: 3 Sitze
Andreas Gabbert
Monika Lau
Heike Gabbert
Kommunale Wählergruppe Tröndel: 3 Sitze
Thorsten Ruhberg
Nicolai Pack
Jürgen Anders
Bürgermeister: Volker Schütte-Felsche, Emkendorf, 04381 - 418200
1. stv Bürgermeisterin: Monika Lau, Emkendorf, 04381 - 4096579
2. stv. Bürgermeister: Thorsten Ruhberg, Emkendorf, 04381 - 404251